Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den nachfolgend genannten Unternehmen und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Softwareentwicklung und IT/OT/IoT-Lösungen.
Buchenweg 4, 84375 Kirchdorf am Inn
HRB 14231, Amtsgericht Landshut
USt-IdNr.: DE367620767
von-Siemens-Straße 10, 84375 Kirchdorf am Inn
HRB 13449, Amtsgericht Landshut
USt-IdNr.: DE356777407
Nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Arevano“. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Arevano hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; E-Mail gilt ausdrücklich als Schriftform.
2. Leistungen
2.1 Leistungsumfang
Arevano erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- IT-Softwareentwicklung: Entwicklung, Anpassung und Wartung von Software für IT-, OT- und IoT-Anwendungen
- Beratung und Support: Technische Beratung, Projektmanagement und Supportleistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesondert geschlossenen Vertrag.
2.2 Leistungsänderungen
Leistungsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder einem gesonderten Angebot vergütet.
2.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Arevano alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und sonstige Mitwirkung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Arevano.
3. Vertragsschluss
Angebote von Arevano sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Arevano oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Es gelten die im Angebot oder der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei verspäteter Zahlung ist Arevano berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB zu berechnen.
4.3 Preisanpassungen
Arevano behält sich Preisanpassungen vor. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bestehende Verträge sind von Preisanpassungen erst ab dem Zeitpunkt des nächsten Verlängerungszeitraums betroffen.
5. Leistungsfristen und höhere Gewalt
5.1 Fristen und Termine
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Arevano schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
5.2 Höhere Gewalt
Soweit Arevano die vereinbarten Leistungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, Pandemie, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten keine nachteiligen Rechtsfolgen für Arevano ein. Arevano wird den Kunden über das Hindernis informieren und nach dessen Wegfall die Leistungen unverzüglich wieder aufnehmen.
6. Gewährleistung
6.1 Mangelfreiheit
Arevano gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und die überlassene Software nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vertraglichen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
6.2 Mängelrüge
Mängel sind von dem Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und mit konkreter Fehlerbeschreibung zu rügen. Arevano wird bei berechtigten Mängelrügen nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nacherfüllen. Scheitert die Nacherfüllung nach zwei Versuchen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
6.3 Keine Gewährleistung bei eigenem Verschulden
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Änderungen an der Software durch den Kunden ohne Zustimmung von Arevano oder durch ungeeignete technische Infrastruktur verursacht wurden.
7. Haftung
7.1 Haftungsumfang
Arevano haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arevano, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie arglistigem Verhalten von Arevano, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung von Arevano der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Arevano für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
7.3 Datenverlust
Für Datenverlust haftet Arevano nur insoweit, als dieser nicht durch angemessene, regelmäßig durchgeführte Datensicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle Urheberrechte an von Arevano erstellten Werken (insbesondere Software, Quellcode, Dokumentationen, Konzepte) verbleiben bei Arevano. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Arevano dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein, sofern nicht abweichend vereinbart. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Arevano.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Datenschutz
Arevano verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) zu verarbeiten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.
10. Freistellungsverpflichtung
Der Auftraggeber stellt Arevano von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen erhoben werden, die der Auftraggeber im Rahmen der beauftragten Leistungen begeht. Dies umfasst insbesondere Verletzungen von Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie von Persönlichkeitsrechten Dritter. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle hieraus entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten, zu übernehmen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Vertragsdauer
Die Laufzeit richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages oder der Leistungsbeschreibung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
11.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Arevano insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
12. Schadensersatz und Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen Arevano verjähren, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind, innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Diese Verjährungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Arevano und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Landshut.
13.2 Änderungen der AGB
Arevano behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Arevano wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026
Für Datenschutzinformationen besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.